Siegen

Unsere Fragen

1. Werden Sie und Ihre Fraktion sich dafür aussprechen, Baumaßnahmen nach § 8 KAG auszuführen bzw. abzurechnen?
2. Werden Sie und Ihre Fraktion sich für die Abschaffung des § 8 KAG aussprechen?
3. Werden Sie und Ihre Fraktion sich dafür aussprechen, neue Straßenbaumaßnahmen bis zur endgültigen Abschaffung auszusetzen?

Die Antworten der Fraktionen

Die hier aufgeführten Antwortschreiben sind unverändert und entsprechen inhaltlich dem Original.

AFD - 30.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren der IG SI-Wi für Abaschaffung der Straußenbaugebühren,

Danke für Ihre Initiative.
Hier meine kurzen, deutlichen antworten auf Ihre Fragen:

1) Nein, ich lehne die Abrechnung vonSstraßenbaugebühren nach KAG ab.
2) Ja! Ich Plädiere seit Jahren für die Abschaffung von Straßenbaugebühren.
3) Ja, es sollen keine weiteren Gebührenbescheide für Straßenbaubeiträge in Siegen mehr verschickt werden.

Anbei zu Ihrer Kenntnis meine Haushaltsrede vom Feb. 2020, in der ich mich deutlich für die Belange unserer Grundstücksbesitzer einsetze.
bitte halten Sie mich informiert über weitere Vorgehensweisen. Ich habe weit über 100 Unterschriften für die aktion des Bundes der Steuerzahler gesammelt

Mit freundlichem Gruß
Brigitte Eger-Kahleis

(Siegen, AFD)

Die Linke - 02.06.2020

Hallo Frau Borawski,

Grundlage zur Erhebung von Beiträgen zum Straßenbau ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes NW. Wörtlich heißt es darin: „Die Gemeinden und Gemeindeverbände können Beiträge erheben. Bei den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen sollen Beiträge erhoben werden.“

Dies bedeutet lt. Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass es zwar eine Pflicht zu Erhebung von Beiträgen gibt, die Höhe aber jeder Gemeinde freigestellt ist. Das hat dazu geführt, dass es in der Frage der Straßenbaubeiträge inzwischen einen kaum überschaubaren Flickenteppich in NRW gibt - bis dahin, dass manche Kommunen diese Beiträge bis 2020, wenn die Landesregierung eine neue Gesetzesvorlage einbringen will, gar nicht mehr erheben wollen.

Für Uns ist es nicht einzusehen, dass die Grundstückseigentümer sich an den Straßenkosten beteiligen, da Erneuerung und Verbesserung der Straßen für sie keinen Sondervorteil bedeuten. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Anlieger beschränkt. Straßen gehören zur allgemeinen Daseinsvorsorge und sind daher aus Steuermitteln zu bezahlen. Die derzeitige gesetzliche Regelung entspricht nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Deshalb haben die Bundesländer Berlin, Baden-Württemberg und Bayern diese Beiträge bereits ersatzlos gestrichen.

Die jetzige Regelung ist auch höchst unsinnig und ungerecht, weil die Anlieger weder ein Mitspracherecht noch ein sonstiges Beteiligungsrecht an der Planung oder bei der Erstellung der Straße haben, sie aber finanziell durch die Straßenbaumaßnahme unverhältnismäßig belastet werden können. Der größte Teil der Hauseigentümer in unserem ländlichen Raum besitzt keine Villa, sondern ein mühsam erspartes Häuschen als Vorsorge für das Alter. Bei der Erhebung von KAG-Beiträgen ist es möglich, dass Kosten bis zu mehreren zehntausend Euro entstehen, die viele Familien gar nicht mehr bezahlen können und die sich existenzbedrohend auswirken. Das alles führt zu großer Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern und zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Ein solcher Zustand ist einfach nicht hinnehmbar.

Hauseigentümer haben bereits bei der Erstellung der Straßen vor ihrem Haus erhebliche Erschließungsbeiträge gezahlt und sollten daher nicht mehr für eine grundlegende Sanierung der Straße herangezogen werden können.

Die Kommunen sind verpflichtet, die Ortsstraßen in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten und Maßnahmen zur Unterhaltung und Instandsetzung auf eigene Kosten durchzuführen. Wenn diese Verpflichtung ernst genommen würde, wären viele Straßen nicht so kaputt und zerstört, dass sie grunderneuert werden müssen. Kommunen fehlt aber oft das Geld für diese Straßenbauarbeiten. Gerade in NRW befinden sich viel Kommunen im Nothaushalt.

Die LINKE fordert daher gerechte Steuergesetze, die auch Reiche angemessen besteuert und Schlupflöcher schließt, so dass das Steuervolumen auf Bundesebene bzw. Landesebene auch für die Straßenerhaltung und -erneuerung groß genug ist, um die Kommunen von diesen Ausgaben zu entlasten. Es ist sicherlich sinnvoll, dass die Kommunen weiterhin für ihre örtlichen Straßen zuständig sind, aber sie müssen dafür entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, damit sie dieser Aufgabe auch gerecht werden können.

Viele Grüße
Henning Klein Fraktionsvorsitzender

(Siegen, Die Linke)

FDP - 29.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie haben unsere Position zum Thema Straßenausbaubeiträge nach KAG erbeten. Ihre drei Fragen beantworten wir zu 1 mit ja, zu 2 mit ja und zu drei: kommt drauf an.

So kurz geht es natürlich nicht. Man muss diese Punkte ein bisschen genauer erläutern. Zunächst sind die gesetzlichen Regelungen nach dem Kommunalabgabengesetz juristisch ausgeurteilt und damit nach unserem Verständnis rechtssicher. Deshalb brauchen wir eine neue gesetzliche Regelung. Der Spielraum der Kommunen ist sehr begrenzt.

Zu unseren bisherigen Aktivitäten verweisen wir auf den folgenden Link zu unseren Auseinandersetzungen mit der Landtagsfraktion der FDP, aus dem deutlich wird, dass wir alles andere als untätig waren.

http://www.fdp-siegen.de/heimische-liberale-ueberzeugen-fdp-fachausschuss-zum-umdenken- beim-thema-kag/

Im Rat der Stadt Siegen, konkret in der Jamaika-Koalition, waren wir die einzigen, die sich massiv für die Interessen der von KAG betroffen Anlieger eingesetzt haben. Das wird auch so bleiben, weil wir wissen, dass es zur Sanierung anstehende Straßen in Siegen gibt, bei denen die Anlieger bis aufs Äußerste belastet werden. Bei der Frage der Aussetzung von Straßenausbaubeiträgen haben wir natürlich unsere Sympathien zunächst auf der Seite der Betroffenen. Wir möchten aber den Anliegen ausdrücklich nicht zumuten, dass wir ihren Straßenausbau zurückstellen und diese Straßen dann ausgebaut werden, wenn das derzeitige Förderprogramm des Landes nicht mehr genutzt werden kann. Das hätte zur Konsequenz, dass die Belastung für die Anlieger noch höher würde. Dasselbe gilt für Arbeiten der Versorger, also Kanalsanierungen oder Kabelverlegungen. Diese Arbeiten werden nicht über KAG abgerechnet, das bedeutet also, dass von den Gesamtkosten der Maßnahme der Anteil der Versorger abgezogen, also die tatsächliche Belastung der Anlieger geringer wird. Wenn wir heute also die Chance nicht nutzen würden, Straßen unter Beteiligung der Versorger zu sanieren, dann würde die eigentliche Sanierung zwar später stattfinden, aber sie würde für die Anlieger deutlich teurer. Das wollen wir ausdrücklich nicht.

Wenn man diese Zwickmühle berücksichtigt, wird man erkennen, dass die Situation der Räte in dieser Frage alles andere als einfach ist. Wenn eine Straße heute aus nachvollziehbaren Gründen saniert werden muss, dann werden wir sicherlich darauf drängen, dass der Ausbau zurückgestellt wird.

Wer sich als Kommune heute gegen die gesetzlichen Regelungen ausspricht, der das enorme Problem, dass er sich rechtswidrig verhält und dann durch die Kommunalaufsicht zurückgepfiffen wird. Das möchten wir uns nicht antun. Es kann also nur eine saubere Reform im Landtag geben. Genau das streben wir auch weiter an.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Für Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Klaus Volker Walter
Fraktionsvorsitzender

Raimund Hellwig
Fraktionsgeschäftsführer

(Siegen FDP)

SPD - 02.07.2020

Sehr geehrte Frau Borawski,
sehr geehrte Damen und Herren der Interessengemeinschaft Siegen-Wittgenstein für beitragsfreie Straßen,

vielen Dank für Ihre E-Mails vom 28. Mai 2020 und 28. Juni 2020 an unseren Fraktionsvorsitzenden Detlef Rujanski zu den Folgen des Kommunalabgabengesetzes für die Kommunen und den darin gestellten Fragen. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Aufgrund der Corona-Pandemie war eine kurzfristigere Befassung mit diesen Fragen in der Siegener SPD-Fraktion nicht

möglich. Nachdem wir uns in unserer letzten Fraktionssitzung auf eine Positionierung verständigt haben, möchte ich Ihnen im Namen der Siegener SPD Ihre Fragen wie folgt beantworten:

  1. Werden Sie und Ihre Fraktion sich dafür aussprechen, Baumaßnahmen nach § 8 KAG auszuführen bzw. abzurechen?
    Nein, die Siegener SPD-Fraktion möchte keine neuen städtischen Straßenbaumaßnahmen beginnen, bei denen Straßenausbaubeiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) erhoben werden müssten. Bereits begonnene, oder fertig gestellt Baumaßnahmen, bei denen Straßenausbaubeiträge zu berechnen sind, müssen nach der aktuellen Gesetzeslage jedoch abgerechnet werden. Ansonsten würde sich die Kommune gesetzeswidrig verhalten. Anders lautende Beschlüsse müssten vom Bürgermeister bzw. der Aufsichtsbehörde beanstandet werden.
  2. Werden Sie und Ihre Fraktion sich für die Abschaffung des § 8 KAG aussprechen?
    Ja! Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG sind sozial ungerecht und stellen eine zu hohe finanzielle Belastung der betroffenen Anlieger dar. Deshalb gehört der § 8 des KAG NRW auf Landesebene abgeschafft. Gleichzeitig ist der Landesgesetzgeber gefordert, den Kommunen einen ausreichenden Ersatz aus Steuermitteln für die wegfallenden Einnahmen aus den KAG- Gebühren zur Verfügung zu stellen, damit der kommunale Straßenbau nicht zum Erliegen kommt und der Zustand der kommunalen Straßen verbessert werden kann.
    In unserem Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2020 fordert die Siegener SPD die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge:
    https://www.spd-siegen.de/kommunalwahl-2020/mobilitaet/
    Auch ich persönlich als Bürgermeisterkandidat spreche mich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus:https://www.ingmarschiltz.de/meine-ziele/abschaffung-der-strassenausbaubeitraege/
  3. Werden Sie und Ihre Fraktion sich dafür aussprechen, neue Straßenbaumaßnahmen bis zur endgültigen Abschaffung auszusetzen?
    Die Siegener SPD-Fraktion wird mindestens bis zur nächsten Landtagswahl keinen Straßenbaumaßnahmen mehr zustimmen, bei denen Straßenausbaubeiträge nach § 8 des KAG NRW erhoben werden müssten. Wir haben die große Hoffnung und sind sehr zuversichtlich, dass nach der nächsten Landtagswahl eine parlamentarische Mehrheit im Landtag von NRW zustande kommt, die den § 8 des Kommunalabgabengesetzes abschaffen wird. Helfen Sie mit, dass dieses Ziel erreicht werden kann, indem Sie ihren Druck auf die politischen Parteien in dieser Frage aufrecht erhalten.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen die Position der Siegener SPD zu der Erhebung der Straßenausbaubeiträge verdeutlichen zu können. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte teilen Sie mir kurz mit, wann und wo Sie die Rückmeldungen auf Ihre Fragen veröffentlichen werden. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Ingmar Schiltz
Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Rat der Universitätsstadt Siegen und Bürgermeisterkandidat der Siegener SPD bei der Kommunalwahl 2020

UWG - 28.05.2020

Sehr geehrte Borawski,

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die UWG-FRAKTION Siegen, wie auch die UWG-Kreistagsfraktion Siegen Wittgenstein haben sich von Anfang an für eine Abschaffung der KAG-Beiträge ausgesprochen.

Wir finden diese Art der Umlage für ungerecht und unsozial. Bemerkenswert ist hierbei, dass je nach nach den wechselnden Mehrheiten im Landtag NRW regierenden Fraktionen, die jeweils an der Regierung beteiligten Parteien gegen eine Abschaffung votieren, obwohl sie während Oppositionszeiten Sympathie für eine eine derartige Regelung hatten. Die gesamten jährlich in NRW anfallenden KAG-Beiträge liegen unter 200 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund der aktuell in der Corona-Krise im Raum stehenden Beträge sollten sich die Mitglieder der Landesregierung für Ihre Haltung schämen.

Ein Anmerkung am Rande: Wenn unsere Vertreter aus SIWI für eine Abschaffung gestimmt hätten, wäre die aktuelle Regelung nicht beschlossen worden.

Wir werden uns weiterhin für die Abschaffung einsetzen und hoffen, dass irgendwann die Vernunft obsiegt. In Bayern hat die gebetsmühlenartig vorgetragene Forderung der Freien Wähler zur Abschaffung der KAG-Beiträge selbst bei der konservativen CSU gefruchtet.

Eine Aussetzung der Straßensanierung bis zur endgültigen Abschaffung halte ich indes für bedenklich. Ich werde Ihr Schreiben bei der nächsten Fraktionssitzung bekanntgeben Ihnen eine abschließende Stellungnahme übersenden.

Bis dahin verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Hans Günter Bertelmann

(Siegen UWG)

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Gerne stellen wir die Schreiben auch als PDF-Dateien zur Verfügung.

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