Netphen

Unsere Fragen

1. Werden Sie und Ihre Fraktion sich dafür aussprechen, Baumaßnahmen nach § 8 KAG auszuführen bzw. abzurechnen?
2. Werden Sie und Ihre Fraktion sich für die Abschaffung des § 8 KAG aussprechen?
3. Werden Sie und Ihre Fraktion sich dafür aussprechen, neue Straßenbaumaßnahmen bis zur endgültigen Abschaffung auszusetzen?

Die Antworten der Fraktionen

Die hier aufgeführten Antwortschreiben sind unverändert und entsprechen inhaltlich dem Original.

B90 die Grünen - 04.06.2020

Sehr geehrte Damen,

vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben, dass ich leider erst heute beantworten kann, da ich einige Tage abwesend war.

Das KAG hat zu gravierenden Belastungen der Betrtroffenen geführt. Daher hat sich die Stadt Netphen entschlossen, die Abrechnung der Maßnahmen gegenüber den AnwohnerInnen auszusetzen. In seiner Sitzung am 08.06.20 wird sich der Stadtentwicklungsausschuss mit der Änderung des KAG vom 22.03.20 befassen. Die zugesagten Fördermittel von € 65 Mio. (für NRW insgesamt) haben das Ziel, die Beitragslasten der Betroffenen zu halbieren. Dies soll für ausgeführte, aber noch nicht endgültig abgerechnete, Maßnahmen gelten.

Eine weitergehende Entscheidung, wie zukünftig verfahren werden soll, kann nur bedingt durch die Stadt Netphen getroffen werden, sie muss durch den Landesgesetzgeber erfolgen. Wir setzen uns dafür ein, dass dies erfolgt. Die jetzige Regelung ist m. E. nicht zu rechtfertigen, da Straßen Allgemeingut sind und aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden sollten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Helga Rock

SPD - 06.07.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. Werden Sie und Ihre Fraktion sich dafür aussprechen, Baumaßnahmen nach § 8 KAG auszuführen bzw. abzurechnen?

Unter den derzeitigen rechtlichen Bedingungen werden wir grundsätzlich keinen weiteren Baumaßnahmen zustimmen bzw. solche abrechnen. Im Einzelfall kann die Entscheidung anders ausfallen, sofern das zum Vorteil der Anlieger gereichen sollte bzw. wir damit deren ausdrücklichen Wünschen entsprechen würden. Wir haben bereits mit Erfolg Anträge auf Aussetzung von Maßnahmen gestellt. Die Aussetzung hat jedoch ihre zeitliche Grenze in der Verjährungsfrist. Sonst handelt der Rat bzw. Ausschuss rechtswidrig.

2. Werden Sie und Ihre Fraktion sich für die Abschaffung des § 8 KAG aussprechen?

Das haben wir mit unserer Landtagsfraktion zusammen bereits getan und wir werden es auch weiterhin tun.

3. Werden Sie und Ihre Fraktion sich dafür aussprechen, neue Straßenbaumaßnahmen bis zur endgültigen Abschaffung auszusetzen?

Siehe unter 1..Wir werden neuen Maßnahmen nicht zustimmen, es sei denn, höherrangige Rechtspflichten zwingen uns dazu bzw. es würden unverantwortbare Haftungsfolgen auf die Mandatsträger zukommen.

Weiterhin viel Erfolg bei Ihrer wichtigen und sehr schwierigen Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Heinz, Frakt.-Vors.

UWG - 18.07.2020

Sehr geehrte Frau Borawski,

bitte entschuldigen Sie, dass wir auf Ihr obiges Schreiben erst jetzt antworten, aber bedingt durch gesundheitliche Probleme bei Herrn Buttler, ist das wohl in Vergessenheit geraten.

Jetzt zu der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ich beginne mal mit der zweiten, weil das am einfachsten ist.
Natürlich sprechen wir uns für die Abschaffung der KAG Beiträge aus. Wie Sie wissen, haben wir uns als einzige politische Gruppierung Netphens an der Aktion des Bundes der Steuerzahlen beteiligt und Unterschriften gesammelt. Zudem haben wir ja auch die Resolution des Rates vom 12.12.2019 an den Landtag mit unterzeichnet.

Frage eins und drei fasse ich zusammen.
Als Kommune müssen wir uns an „Recht und Gesetz“ halten. Baumaßnahmen die bereits erfolgt sind, oder die sich im Bau befinden, müssen nach der gültigen Gesetzeslage abgerechnet werden, sonst machen wir uns strafbar. Wir können die Beitragszahlung der Anlieger natürlich aussetzen, in der Hoffnung der Gesetzgeber kommt in der Zwischenzeit zur Einsicht und ändert das Gesetz. Die Kommune muss aber aufpassen, dass die Beitragsforderung nicht verjährt. Bevor die Verjährung eintritt, muss die Kommune handeln. Sonst wird sie sanktioniert.

Straßenbaumaßnahmen müssen nicht unbedingt ausgeführt werden, solange wir nicht gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen. Deshalb können wir uns auch dafür aussprechen, Straßenbaumaßnahmen erstmal nicht durchzuführen. Nur wie lange?

Wir stehen auf Ihrer und der Bürger Seite und würden es begrüßen wenn das Land einlenkt und die Gebühren abschafft. Gemeinsam müssen wir weiter Druck in Richtung Düsseldorf machen.

Mit freundlichem Gruß

Und das sagen wir dazu

Natürlich beziehen wir zu den Antworten der Fraktionen Stellung und versuchen auf Basis des Inhaltes eine Bewertung.

Unsere Stellungnahme

Die Interessengemeinschaft hat alle Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates zu einem persönlichen Gedankenaustausch nach Hainchen eingeladen.
Treffpunkt ist der 06.08.20 um 17:30 Uhr vor der Wasserburg.

In Netphen sind in den letzten Jahren kontinuierlich Straßen ausgebaut worden, die nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) abgerechnet wurden.

Die Einstellung, dass man auch dafür zu zahlen habe, wenn etwas neu gemacht wird, wurde vor 10 Jahren –wenn auch „mürrisch“ noch hingenommen. Heute aber sieht diese Akzeptanz etwas anders aus. Das Verständnis für den § 8 KAG ist in den letzten Jahren verloren gegangen, weil insbesondere die Ausbaukosten immer weiter gestiegen sind und die Intention des Gesetzgebers, dass ein „wirtschaftlicher Vorteil“ entstehe, heutzutage so nicht mehr nachvollzogen werden kann.

Nicht zuletzt durch eine entsprechende Volksinitiative wurde ebenfalls deutlich, dass nicht nur betroffene Bürgerinnen und Bürger sich gegen Straßenbaubeiträge aussprechen. Vielmehr verteilt sich dieser Unmut inzwischen im ganzen Bundesland NRW.

Als Interessengemeinschaft verfolgen wir nun das Ziel, es möglichst zu keinem weiteren Ausbau von Straßen kommen zu lassen, die nach § 8 KAG abgerechnet werden, nicht zuletzt auch, weil die anfallenden Beiträge oft weit im fünfstelligen Bereich liegen und für einzelne Haushalte dann gar nicht mehr tragbar sind.

Diese Thematik betrifft übrigens nicht nur Hainchen. Auch in Deuz (Habachstraße) steht die nächste Straße zum Ausbau an und in Oelgershausen wurde bereits ein entsprechender Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss gefasst.

Darum haben wir im Mai einen Brief an alle Fraktionsvorsitzenden geschickt, mit der Bitte sich einmal schriftlich zu äußern, wie sie mit der Novellierung in Zukunft umzugehen gedenken.

Bis auf die CDU-Fraktion haben alle Fraktionen des Netphener Stadtrates uns dazu eine Antwort zukommen lassen.

Die Fraktionen (außer CDU) sprechen sich im Tenor dafür aus, keiner Maßnahme zustimmen zu wollen, falls dies nicht zwingend nötig sei, beispielsweise im Sinne der Verkehrssicherungspflicht oder bei ausdrücklichen Bürgerwünschen.

Die Aussage der SPD Stadtratsfraktion trifft es hier deutlich: „Unter den derzeitigen rechtlichen Bedingungen werden wir grundsätzlich keinen weiteren Baumaßnahmen zustimmen bzw. solche abrechnen. Im Einzelfall kann die Entscheidung anders ausfallen, sofern das zum Vorteil der Anlieger gereichen sollte bzw. wir damit deren ausdrücklichen Wünschen entsprechen würden.“

Einen besonderen Wunsch der Anlieger in Oelgershausen, dass dortige Straßen ausgebaut werden sollen, wurde bislang nicht bekannt. Deshalb hat sich auch hier der Ortsbürgermeister an den Bürgermeister der Stadt Netphen gewandt mit der Bitte, das Thema in der nächsten Ratssitzung nochmals zu thematisieren.

Frau Rock vom Bündnis 90 die Grünen teilte uns u. a. folgendes mit: “Eine weitergehende Entscheidung, wie zukünftig verfahren werden soll, kann nur bedingt durch die Stadt Netphen getroffen werden, sie muss durch den Landesgesetzgeber erfolgen. Wir setzen uns dafür ein, dass dies erfolgt. Die jetzige Regelung ist m. E. nicht zu rechtfertigen, da Straßen Allgemeingut sind und aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden sollten.“

Die UWG hat in ihrem Schreiben mitgeteilt, sie habe sich bisher für die Abschaffung eingesetzt und sogar für die Volksinitiative aktiv Unterschriften gesammelt.

Die Interessengemeinschafft ist sehr erfreut darüber, dass die Fraktionen der SPD, Bündnis 90 die Grünen und UWG konkrete Probleme ihrer Bürger hier aufgreifen und bereit sind, sich für Lösungen stark zu machen, bis auf Landesebene hoffentlich eine Abschaffung erreicht ist.

Herr Wilhelm (UWG) formulierte dies wie folgt: „Wir stehen auf Ihrer und der Bürger Seite und würden es begrüßen wenn das Land einlenkt und die Gebühren abschafft. Gemeinsam müssen wir weiter Druck Richtung Düsseldorf machen.“

Dies genau ist und bleibt auch das Ziel der Interessengemeinschaft. Die Abschaffung der Straßenbaubeiträge und Druck auf die Landesregierung auszuüben, falls nötig, bis hin zu den Landtagswahlen.

Mit freundlichen Grüßen,
die Vertreter der Interessengemeinschaft
Diana Borawski, Christa Guardia, Susanne Linde

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Gerne stellen wir die Schreiben auch als PDF-Dateien zur Verfügung.

PDF-Dateien

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