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Ergänzung zum Treffen in Havixbeck

Sehr geehrter Herr Hovenjürgen,

vielen Dank noch einmal, für die Zeit, die Sie sich genommen haben,  um unsere Fragen zu beantworten. Nicht nur in unserem Kreisgebiet sind die momentan geltenden Kriterien der Förderrichtlinie ein großes Problem. Sie sorgen bei den Betroffenen für sehr viel Unverständnis.

So haben im Jahr 2022  dennoch Straßenanliegerinnen und -anlieger den vollen Straßenausbaubeitrag zahlen müssen, weil bestimmte Kriterien der Förderrichtlinie nicht erfüllt werden konnten.

Entsprechend konkrete Beispiele möchte ich Ihnen im Folgenden gerne einmal darstellen.

In Erndtebrück haben die Anwohner der „Wabrichstraße“ am 04.03.2022 einen Beitragsbescheid erhalten und mussten die Ausbaugebühren in voller Höhe bezahlen. Die Verwaltung begründete dies mit dem Hinweis, der zugrundeliegende Ausbaubeschluss läge vor dem Stichtagsdatum 01.01.2018 .

Die Bad Laaspher Straßenzüge  „Am Sasselberg“, „Unterm Köpfchen“, „Auf der Schlenke“, „Auf der Stehde“ und „Am Köpfchen“  wurden 2018 - 2019 ausgebaut und die Betroffenen erwarten nun nach drei Jahren ihren Beitragsbescheid. Allerdings sieht sich die Verwaltung zurzeit gar nicht in der Lage, rechtssicher zu entscheiden, ob diese Baumaßnahme unter die Förderrichtlinie fällt, weil die Straßen bereits seit 2016 im Straßenausbauprogramm der Stadt und deren Haushaltsplanung aufgeführt seien. Ob ein Antrag auf Fördermittel überhaupt gestellt werden wird, muss noch entschieden werden. Als Anlage habe ich ihnen eine Beschlussvorlage der Verwaltung beigefügt, in der diese Problematik noch etwas genauer erläutert wird (Beschlussvorlage_2014-2020-723.pdf).  

Die Anwohnerinnen und Anwohner der Straßen Kampenstraße und Meisenweg in Netphen warten ebenfalls auf ihre Beitragsbescheide. Der Ausbau hat hier in den Jahren 2018 bis 2019 stattgefunden. Laut Förderrichtlinie wird ein Ausbaubeschluss des Rates oder eines anderen städtischen Gremiums als Voraussetzung für eine Mittelbewilligung benötigt. Leider mangelt es in Netphen (übrigens nicht nur) bei dieser Baumaßnahme im Vorfeld an einem derartigen Beschluss zum Ausbau. Alternativ würde man hier dann in die städtische Haushaltsplanung schauen. Dort ist diese Baumaßnahme bereits 2016 einmal erwähnt worden, sodass die Verwaltung meint, hier davon ausgehen zu müssen, dass diese Baumaßnahme im Rahmen eines Fördermittelantrages wohl nicht berücksichtigt werden würde (Siehe Anhang: Vorlage 80_2020.pdf).

Die Anwohnerinnen und Anwohner vom Nüssebergweg in Freudenberg warten ebenfalls auf eine Fördermittelbescheidung. Überregional sind uns noch weitere Fälle bekannt, wie beispielsweise die Gottschalkstraße in Ibbenbüren, die am 25.08.2022 ihren Bescheid erhalten haben - ohne Reduzierung gemäß der Förderrichtlinie.

Frau Ministerin Scharrenbach hat im März 2022 sinngemäß bekannt gegeben, dass künftig niemand mehr zahlen muss und ggfs. auch Bescheide rückwirkend erstattet werden würden.

Aus den genannten Gründen ist es den Betroffenen kaum vermittelbar, dass Baumaßnahmen aus den Jahren  2020 und 2021 die Vorgaben der Förderrichtlinie erfüllen, aber andere Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2022 vollumfänglich zahlen müssen. Hier wäre vielleicht die engere Bindung an das Datum des jeweiligen Beitragsbescheides eine verständlichere Alternative.

Über eine Prüfung, wie man die Anwohnerinnen und Anwohner der genannten Straßen in Erndtebrück, Bad Laasphe und Netphen bzw. in vergleichbaren Fallkonstellationen, die überwiegend zwischen 10.000 - 40.000 Euro (vereinzelt auch darüber) zahlen müssen, doch noch entlasten kann, wären wir ihnen sehr dankbar.

Selbstverständlich stehen wir auch für die Beantwortung zusätzlicher Nachfragen immer gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Diana Borawski


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