NRW Landtagswahl 2022

Die Straßenbaubeiträge werden in NRW abgeschafft!
JA, Nein, Vielleicht?

Wie geht es also nach der Landtagswahl weiter?

Die NRW-Landtagswahl ist gelaufen und die Ergebnisse sind bekannt. Die neue Regierungskoalition bestehend aus CDU und Grüne spricht sich für eine Abschaffung der Straßenbaubeiträge aus.

Im Koalitionsvertrag mit dem Namen "Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen" heißt es auf Seite 107 wie folgt:

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Wir werden die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abschaffen und die ausbleibenden Einnahmen für die Kommunen landesseitig ersetzen. 
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Zukunftsvertrag

Wir werden auch mit der aktuellen Landesregierung ins Gespräch gehen, damit es die geplante gesetzliche Entlastung für Bürgerinnen und Bürger in Zukunft geben wird. Wir freuen uns auf die nächsten Gespräche, bis zur finalen Abschaffung der Straßenbaubeiträge.

Liebe Besucherin, lieber Besucher,
Ihre Straße steht im Ausbauplan des Straßen- und Wegekonzepts Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde? Dann werden Sie entsprechend dem KAG § 8 zu hohen Straßenbaubeiträgen herangezogen. Am 15.05.2022 ist Landtagswahl in NRW und Sie haben dann die Wahl. Unterstützen Sie mit Ihrer Stimme die längst überfällige Abschaffung der Straßenbaubeiträge.

Wahltag ist Zahltag - Die Straßenbaubeiträge kann man abwählen!

Wahlprogramm-Check
zur Landtagswahl NRW 2022

Hier erhalten Sie eine Übersicht der Wahlprogramme mit Fokus auf deren Position zu den Straßenbaubeiträgen.

zum Check   

Kandidierenden-Check
zur Landtagswahl NRW 2022

In Kürze werden wird an dieser Stelle Fragen und Antworten veröffentlichen.

zum Check  

Endet der Ärger um die Straßenausbau-Beiträge?

WDR RheinBlick | Podcast vom 25.03.2022 | WDR Online

"Die NRW-Landesregierung will die heftig kritisierten Beiträge abschaffen, die Eigenheimbesitzer häufig für Straßen-Sanierungen zahlen müssen. Doch so richtig zufrieden mit der neuen Regelung sind längst nicht alle: sowohl von den betroffenen Bürgern als auch aus den Kommunen gibt es Kritik, und natürlich auch von der Landtags-Opposition. Zu Recht? Darüber diskutiert Daniela Junghans mit Mike Külpmann und Wolfgang Otto." 

Podcast anhören   


Der Stand der Dinge

Die Corona- Pandemie hat viele andere Themen, die die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Wahlkreis beschäftigen, in den Hintergrund rücken lassen. So auch sicher die Diskussion über das nordrhein-westfälische Kommunalabgabengesetz (KAG). Zudem haben verschiedene Moratorien dazu geführt, dass im vergangenen Jahr kaum neue Baumaßnahmen begonnen worden sind.

Aber nun stehen die Landtagswahlen unmittelbar bevor und als Vertreter der von Straßenbaubeiträgen betroffenen Bürgerinnen und Bürger interessiert uns natürlich, wie es wohl nach der Landtagswahl mit dem KAG weitergehen wird.

In vielen Städten wird in diesem Jahr wieder mit dem Ausbau von Straßen nach KAG-Regelungen begonnen werden. Viele Bürgerinnen und Bürger quält daher die Frage, ob sie weiterhin mit oft fünfstelligen Beiträgen belastet werden sollen?

Die im Jahr 2020 in Kraft getretene Förderrichtlinie hilft da leider auch nicht so recht weiter. Sie läuft im Dezember 2024 aus und bisher sind keine Baumaßnahmen bekannt, die innerhalb von nur zwei Jahren endabgerechnet werden konnten. Betroffene haben daher nun Bedenken, dass die Förderrichtlinie für sie womöglich gar nicht greift, weil ihre Baumaßnahme unter Umständen nicht rechtzeitig abgerechnet werden wird.

Dann gibt es noch diejenigen Baumaßnahmen, welche vor dem 01.01.2018 beschlossen wurden und bis heute keinen Beitragsbescheid erhalten haben. Die davon Betroffenen werden aufgrund dieser aus unserer Sicht eher willkürlich festgelegten Stichtagsregelung so von der Förderrichtlinie einfach ausgeschlossen.

Die Landesregierung hat eine Entlastung von jährlich 65 Millionen Euro für von KAG-Beiträgen betroffene Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt. Davon konnten allerdings aus verschiedenen Gründen bislang lediglich 8,8 Millionen Euro abgerufen werden. All dies erzeugt bei den konkret betroffenen Bürgerinnen und Bürgern natürlich großen Unmut, erhebliche Frustration und hohes Unverständnis.