Aktuelles

Newsletter März 2022

Mit dem heutigen Newsletter möchte ich die Gelegenheit nutzen, ein paar Fakten darzustellen.
In den vergangenen zwölf Tagen sind sehr viele teils auch „chaotische“ Informationen seitens der Landesregierung und den Landtagsabgeordneten bezüglich des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG)  verbreitet worden, die ich gerne etwas näher betrachten möchte. Außerdem werde ich einige Anhänge zur Kenntnisnahme mit weiterleiten. Denn verschiedene Verbände haben sich ebenso zu Wort gemeldet. Da diese Informationen in der lokalen Presse nicht immer so umfänglich wiedergegeben wurden, möchte ich dies über den Verteiler gerne etwas ergänzen.

Eine wichtige Information noch vorweg.
Am gestrigen Abend (Samstag, den 26.03.22), wurde bei RTL um 19:10 Uhr ein Beitrag zum Thema Straßenbaubeiträge im Zusammenhang mit den Flutopfern ausgestrahlt. Zwei Aussagen treffen hier aufeinander. Zum einen, dass CDU und FDP verkünden, in NRW müsse niemand mehr für Straßenbaubeiträge zahlen und zum anderen die Tatsache, dass die Anwohner in Schleiden eben NICHT unter die CDU /FDP Förderrichtlinie fallen. Die Schleidener müssen daher sehr wohl im Jahr 2022 die vollen Beiträge zahlen.
Wer den Beitrag am gestrigen Abend nicht verfolgt hat, kann dies unter folgendem Link nachholen: Beitrag öffnen

Betroffene einer weiteren Straße im Ennepetal geht es genauso. Herr Becker, Anwohner dieser Straße, ist vor die Kamera des ADR getreten, um seinen Unmut kundzutun. Den entsprechenden Beitrag findet ihr bei der ARD unter folgendem Link (ab Minute 32): Beitrag öffnen

Und damit bin ich dann direkt im Thema. CDU und FDP haben die Straßenbaubeiträge NICHT abgeschafft (Fakt 1).
§ 8 des KAG bleibt mithin weiterhin bestehen. Städte und Kommunen sind daher auch weiterhin verpflichtet, Straßenbaubeiträge zu ermitteln, um anschließend einen Förderantrag bei der NRW-Bank zu stellen. Lediglich die Höhe dieser Fördermittel hat sich aufgrund des Beschlusses vom 24.03.2022 von zuletzt 50 % auf zukünftig 100 % erhöht.

Falls eine Straßenbaumaßnahme nicht unter die Förderrichtlinie fällt, zahlen die Anlieger also auch zukünftig die vollen Beitragssätze! (Fakt 2).

Das Gleiche gilt, falls eine Stadt ihr Straßen- und Wegekonzept nicht erstellt hat (z.B. Bad Berleburg/ Kreuztal). Auch dann zahlen die Bürgerinnen und Bürger die vollen Beitragssätze. Das Straßen- und Wegekonzept ist nämlich nach wie vor verpflichtende Voraussetzung für eine Zusage der Förderung. (Fakt 3).

Frau Scharrenbach, wie auch von Frau Anke Fuchs-Dreisbach und Herrn Höhne teilten in ihren Redebeiträgen inhaltlich mit, die Landesregierung werde beauftragt, Möglichkeiten zu eruieren, die Straßenbaubeiträge bis zum 30.06.22 abzuschaffen. Dies ist allerdings nur schwerlich mit dem konkreten Arbeitsauftrag des Gesetzesentwurfes in Übereinstimmung zu bringen, der da lautet:
„Dazu soll die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dem Landtag bis zum 30. Juni 2022 ein Konzept vorlegen, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aufgegeben werden kann. Denn: Es handelt sich bei dem Grundsachverhalt um ausschließlich kommunales Vermögen, welches in der Zuständigkeit und der Verantwortung der jeweiligen Städte und Gemeinden liegt. Damit tragen die Städte und Gemeinden auch die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die Erhaltung dieses Vermögens.“

Im Klartext bedeutet, dass:  Man möchte das Gesetz gar nicht abschaffen, sondern nur die Erhebungspflicht!

Anstatt eine Kompensierung durch Landesmittel zu regeln, wird  „der schwarze Peter“ hier einfach den Städten zugeschrieben, die sich anschließend darum kümmern sollen, woher sie das erforderliche Geld bekommen. CDU und FDP haben in den letzten 5 Jahren offensichtlich nicht verstanden, worum es uns geht.

Eine durchaus ähnliche Vorgehensweise hat in Rheinland-Pfalz übrigens zur Einführung sogenannter wiederkehrende Beiträge ab 2024 geführt, nachdem die Abschaffung der Erhebungspflicht beschlossen worden war. In der Zwischenzeit von 2021 bis 2024 dürfen die Städte selbst entscheiden, wie viel Geld sie von dem Anwohner nehmen möchten. Dies ist so oder so ähnlich wahrscheinlich auch das eigentliche Ziel des derzeitig CDU-FDP geführten Landtages in NRW.

Eine schöne Zusammenfassung, wie es in Rheinland-Pfalz abgelaufen ist, findet ihr unter folgendem Link: Seite öffnen

Letztendlich ist also geplant, ausschließlich diejenigen Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, die unter die Förderrichtlinie fallen. Und dies auch nur für eine Übergangszeit, da die zugrundeliegende Förderrichtlinie am 31.12.2024 ihr definitives Ende findet. Nach diesem Datum wäre dann alles wieder so geregelt, wie zu Beginn der Diskussion um den § 8 des KAG (Fakt 4).

Soweit erst einmal die Faktenlage.

Ich finde es schon sehr fragwürdig, wie CDU und FDP Vertreterinnen und Vertreter in ihren Statements zwar alle möglichen Argumente für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aufzählt, diese dann aber nicht beschließt. Stattdessen wird mit erheblichem Verwaltungsaufwand eine bestehende Förderrichtlinie nochmals aufgestockt, die nicht  einmal die Mehrheit betroffener Bürgerinnen und Bürger wirklich entlastet.

Heute ist übrigens ein Podcast zum Thema Straßenbaubeiträge veröffentlicht worden. Ich habe ihn mir heute Morgen während des Frühstücks angehört, sehr interessant, wenn auch inhaltlich mit kleinen Fehlern, aber es wurde zumindest ehrlich klargestellt, dass die Beiträge eben NICHT abgeschafft sind. Podcastseite öffnen

Der „Verband deutscher Grundstückseigentümer“ hat ebenfalls relativ neutral und kritisch berichtet: Seite öffnen

Dann hat sich der Städte und Gemeindebund auch schriftlich geäußert: Seite öffnen

Wer am Donnerstag nicht die Möglichkeit hatte, sich die Plenarsitzung live anzuschauen, dem stelle ich hiermit den Link zu Verfügung: Seite öffnen
In der Zeitskala bitte vorspulen auf (9:40:00) Da beginnt die Rede von Frau Anke Fuchs-Dreisbach. Alternativ die Uhrzeit in der Übertragung beachten, da müsste 11:05 Uhr stehen.
Bei 11:56 Uhr kommt der Beitrag von Stefan Kämmerling, den sollte man sich definitiv anschauen. Er hat mir und vielen Bürgerinitiativen aus der Seele gesprochen und die Fakten sehr gut dargestellt.

Einen kleinen Blick möchte ich noch in die Zukunft richten:
Hier im Kreis wird es kaum eine Straße geben, die im Straßen und Wegekonzept steht und von Baumaßnahmenbeginn bis Abschlussrechnung innerhalb der Förderrichtlinie liegen wird. Wer also auch in Zukunft keine Straßenbaubeiträge zahlen möchte, wird sein Kreuz nicht bei CDU oder FDP machen dürfen. Deren Vertreter und Vertreterinnen haben am Donnerstag leider klar gezeigt, dass sie überhaupt nicht gewillt sind, den §8  KAG abzuschaffen und die Landesregierung haben sie auch gar nicht damit beauftragt, entsprechende Konzepte zu erarbeiten.

Die Wahlprogramme einiger Parteien sind auf unserer Homepage einsehbar: Seite öffnen

Außerdem haben wir gestern alle Antwortschreiben der Politiker öffentlich gestellt, diese finden sie hier: Seite öffnen
Ergänzen möchte ich gerne noch, dass wir alle Spitzenkandidaten angeschrieben haben. Das waren Hendrik Wüst (CDU), Thomas Kutschaty (SPD), Mona Neubaur (Bündnis 90/Die Grünen), Joachim Stamp (FDP). Eine Antwort haben wir NUR von Thomas Kutschaty erhalten. Alle anderen haben zum Thema keine Stellungnahme abgegeben.

So. Das dürfte heute der längste Newsletter geworden sein, den ihr bisher von mir erhalten habt. Die Informationen haben sich in den letzten zwölf Tagen leider wirklich gehäuft und es war herausfordernd, diese zusammenfassend, strukturiert und sachlich weiterzugeben. Ich hoffe, dies ist einigermaßen gelungen. Falls dennoch Fragen offen geblieben sind, stehen wir als Interessengemeinschaft selbstverständlich gerne für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Für die nächsten sechs bis acht Wochen heißt es nun, weiterkämpfen, Plakate aufstellen, und „Gerüchte“, die CDU und FDP in die Welt gestreut haben, zu bereinigen. Ich hoffe da sehr auf eure Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Diana Borawski