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Pressemitteilung - Fragen zur geänderten Förderrichtlinie

Bereits am 31.01.2022 haben wir uns mit verschiedenen Fragen zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge an uns damals bekannte Landtagskandidatinnen und -kandidaten im Wahlkreis 126 und 127 gewandt. Diese wurden uns umfänglich innerhalb von 6 Wochen beantwortet.
Nur die Antwort der CDU-Landtagskandidatin erreichte uns etwas später, am 15.03.2022.

In einem Statement vom 15.03.2022 erklärten der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, Christof Rasche, sowie der Kommunalministerin Ina Scharrenbach, die von KAG-Beiträgen betroffenen Bürgerinnen und Bürger nun zu 100 % entlasten zu wollen.

Dann folgte am 24.03.2022 die Plenarsitzung, in der die entsprechende Änderung der Förderrichtlinie beschlossen worden ist.

Bis heute ist diese beabsichtigte Änderung der Förderrichtlinie schriftlich allerdings immer noch nicht verfügbar, entgegen Frau Fuchs-Dreisbachs Äußerung in ihrer entsprechenden Plenarrede: „anders als unsere Lösung, die, wie gesagt, ab sofort umgesetzt werden kann.“

Als Interessengemeinschaft und Vertreterinnen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger stellen sich nun aber erneut Fragen zur geänderten Förderrichtlinie, die wir wiederum an alle bekannten Kandidaten gerichtet haben.
Gerne hätten wir zu folgenden Fragen Klarheit:

  • Wann tritt die Änderung der Förderrichtlinie in Kraft, die am 24.03.2022 bekannt gegeben wurde?
  • Wann können alle Betroffenen mit der kompletten Entlastung rechnen?
  • Wie werden Sie mit den vielfältigen Grenzfällen umgehen, die nicht unter die Förderrichtlinie fallen und für die im Jahr 2022 Beitragsbescheide erteilt werden?
  • Können Sie sich die Einrichtung eines Härtefallfonds vorstellen?
  • Können Sie bezüglich der Abschaffung eine „Kann-Regelung“ im § 8 KAG, für die Zeit nach der Landtagswahl ausschließen?
  • Im § 8a Absatz 3 wird beschrieben, dass es eine verbindliche Bürgerbeteiligung geben soll. In § 8a
    Absatz 4 wird dann jedoch erläutert, dass von einer verpflichtenden Anliegerversammlung abgesehen werden kann bzw. Mängel bei der Bürgerbeteiligung keine Auswirkungen auf den Bescheid haben. Wie soll denn nun eine aktive Bürgerbeteiligung letztlich aussehen?
  • Warum gibt es keine Stichtagfestlegung zur Erstellung des Straßen- und Wegekonzepts, wann es für
    Städte und Gemeinden verpflichtend zu erstellen ist?

Hauptsächlich sind diese Fragen entstanden, weil wir hier im Kreis vermehrt einen Dissens zwischen der Aussage „die Anliegerinnen und Anlieger werden ab sofort und rückwirkend zu 100 % entlastet“ und der Feststellung sehen, dass im März d. J. in Erndtebrück konkrete Beitragsbescheide erlassen wurden.

Grundstückseigentümer sind natürlich jetzt verunsichert, weil sie trotz anders lautender Mitteilungen Beitragsbescheide erhalten und diese vollumfänglich bezahlen müssen. Darüber hinaus erhalten wir vermehrt Anfragen von beunruhigten Anwohnerinnen und Anwohnern, die eben NICHT unter die umfänglichen Regelungen der geänderten Förderrichtlinie fallen und daher auch in Zukunft offensichtlich von fünfstelligen Beitragsbescheiden bedroht sind, wenn man hier nicht die Möglichkeit in Betracht zieht, eine Art Härtefallfond für diesen Personenkreis einzurichten oder endgültig die Abschaffung der Straßenbaubeiträge beschließt.

Als Interessengemeinschaft werden wir dauerhaft weder mit der derzeit geltenden Förderrichtlinie, noch mit der anvisierten Abschaffung der Erhebungspflicht zufrieden sein. Wir werden uns weiter einsetzen für eine faktische Abschaffung mit anschließender Kompensierung der Anliegerbeiträge durch Landesmittel. Nur dies ist eine zukunftsorientierte Lösung, bei der die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer nicht mehr existenzbedrohende Beitragsbescheide fürchten müssen.


mit freundlichen Grüßen
die Vertreterinnen der Interessengemeinschaft

Diana Borawski, Christa Guardia, Susanne Linde


Anbei finden Sie hier das Anschreiben, welches wir an die Landtagskandidatinnen und -kandidaten versendet haben.

PDF-Datei


Der Kandidierenden-Check